Gastarbeiter müssen bis Ende April ausreisen

Foto: The Nation
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BANGKOK: Arbeitnehmer aus Kambodscha, Laos und Myanmar wurden von der Regierung am Sonntag (21. April 2024) eindringlich aufgefordert, Thailand bis zum Monatsende zu verlassen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Der stellvertretende Regierungssprecher Kharom Polpornklang wies darauf hin, dass die Visa für Arbeitnehmer aus den genannten Ländern am 30. April auslaufen würden. Sie müssten das Land vor diesem Datum verlassen, um einer Anklage wegen illegalen Aufenthalts vorzubeugen.

Die Warnung betrifft Arbeitsmigranten, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Thailand und den genannten Nachbarländern angestellt wurden. Diese Vereinbarung ermöglichte es thailändischen Arbeitgebern, über einen Zeitraum von vier Jahren Arbeitskräfte aus diesen Ländern einzustellen. Diese Periode endete am 1. Januar dieses Jahres.

Um den Prozess der Wiedereinstellung zu erleichtern, können Arbeitgeber Anträge auf Wiederbeschäftigung einreichen, was die Bearbeitungszeit in den Heimatländern der Arbeitnehmer verkürzen würde, so Kharom. Die Beschäftigungsabteilung des Arbeitsministeriums habe eng mit den Regierungen der drei Länder zusammengearbeitet, um dieses Verfahren zu verbessern.

Arbeitnehmer dieser Gruppe können an Grenzkontrollpunkten aus- und wieder einreisen, wenn ihre Arbeitgeber den thailändischen Behörden vollständige Dokumente vorlegen, bestätigte Kharom. Dies soll sicherstellen, dass sie schnellstmöglich wieder ihrer Arbeit in Thailand nachgehen können.

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Helmut Spiegel 22.04.24 14:40
Arbeitserlaubnis
Was ist das wieder fuer ein Schwachsinn der Regierung. Was die Arbeitnehmer aus Myanmar betrifft, wo doch
nun hunderte Fluechtlinge nach Thailand kommen, sollte man die Arbeitserlaubnis formlos verlaengern,
Sicherlich weiss wieder einer nicht, was der Andere tut.
Dieter Goller 22.04.24 12:50
Praktikables Verfahren?
Dieses dargestellte Verfahren duerfte sich angesichts der aktuellen Lage in Myanmar als wenig zielfuehrend erweisen. Praktikabler erscheint mir hier eine inlaendische Verlaengerung der bestehenden Aufenthalts-/Arbeiterlaubnis, die durch den jeweiligen Arbeitgeber bestaetigt werden koennte.