Airlines müssen mehr Fluggastdaten mit Behörden teilen

​EU-Parlament 

Foto: Pixabay/Leo Karstens
Foto: Pixabay/Leo Karstens

STRAßBURG: Im Kampf gegen Terror und Kriminalität hat das EU-Parlament eine Entscheidung getroffen: Fluggesellschaften müssen Informationen ihrer Fluggäste weitergeben - dabei handelt es sich um bestimmte Daten.

Um die Sicherheit im Flugverkehr zu erhöhen, hat das Europaparlament für eine Weitergabe sicherheitsrelevanter Passagierdaten gestimmt. Die Abgeordneten entschieden am Donnerstag in Straßburg unter anderem, dass Fluggesellschaften bestimmte Daten künftig mit den nationalen Behörden in der EU teilen müssen. Damit solle organisierte Kriminalität und Terrorismus verhindert werden.

Dabei gehe es etwa um den Namen des Fluggastes, sein Geburtsdatum, seine Staatsangehörigkeit, seine Reisepassdaten sowie grundlegende Fluginformationen. Gespeichert werden sollen die Daten in der Regel 48 Stunden.

«Diese Reform macht das Leben für normale Reisende einfacher, aber für Kriminelle schwieriger», sagte die Berichterstatterin für Strafverfolgungszwecke und Verbrechensverhütung, Assita Kanko (EKR). Demnach wird gewährleistet, dass die privaten Daten der Menschen geschützt bleiben.

Grundsätzlich gelten die Regeln nur für Flüge, die außerhalb der EU starten, wie das Parlament mitteilte. Zu Zwecken der Strafverfolgung können demnach jedoch auch Flüge, die aus einem EU-Land abfliegen, betroffen sein.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.

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