Neue EU-Regeln im Kampf gegen Gewalt an Frauen beschlossen

Foto: Pixabay/Tumisu
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BRÜSSEL: Sexuelle und häusliche Gewalt werden in der EU künftig einheitlich schärfer geahndet. Eine Regelung hat es allerdings nicht ins Gesetz geschafft.

Frauen in der EU sollen künftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die Mitgliedstaaten stimmten am Dienstag final dem Gesetz zu, mit dem sexuelle und häusliche Gewalt in der EU künftig einheitlich schärfer geahndet wird. Ein entschiedenes Vorgehen gegen diese Gewalttaten sei unerlässlich, um die Werte und Grundrechte der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten, hieß es in einer Mitteilung.

Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt für das Regelwerk. Es schreibt den Staaten unter anderem vor, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und Cybergewalt - also beispielsweise intime Bilder ohne Einverständnis weiterzuschicken - unter Strafe zu stellen.

Außerdem müssen Betroffene Zugang zu geschützten Unterkünften haben. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Kritik an dem Gesetz gibt es, weil darin keine EU-weiten Standards zu Vergewaltigungen festgelegt werden. Das Europäische Parlament hatte eine solche Regelung gefordert, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten das aber blockiert.

Skeptiker argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe, die EU damit ihre Kompetenzen möglicherweise überschreite. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten mehr als hundert prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade aufzugeben.

Nach der Annahme der EU-Länder müssen die neuen Vorschriften nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten können. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.

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