Doppelmord Koh Tao: Nun doch Berufungsverfahren

Oberstes Gericht entscheidet als letzte Instanz über verhängte Todesstrafe

Tatort Sairee Beach auf Koh Tao im Herbst 2014: Die beiden verhafteten Burmesen Zaw Lin und Wai Phyo werden vor hunderten von Schaulustigen zur Rekonstruierung ihrer angeblichen Tat vorgeführt.
Tatort Sairee Beach auf Koh Tao im Herbst 2014: Die beiden verhafteten Burmesen Zaw Lin und Wai Phyo werden vor hunderten von Schaulustigen zur Rekonstruierung ihrer angeblichen Tat vorgeführt.

KOH TAO/BANGKOK: Nun also doch: Der Supreme Court, Thailands oberste gerichtliche Instanz, wird letztmalig das vom Provinzgericht Koh Samui verhängte Todesurteil gegen die burmesischen Gastarbeiter Zaw Lin und Wai Phyo (23) verhandeln. Sie sollen laut Anklage der Staatsanwaltschaft Surattani am 15. September 2014 am Sairee Beach auf Koh Tao die britischen Urlauber Hannah Witheridge (24) und David Miller (25) erschlagen und das Mädchen missbraucht haben.

Die Ermittlungen nach dem schauerlichen Doppelmord in einer vermeintlichen thailändischen Urlaubsidylle hatten die halbe Welt in Atem gehalten. Zunächst waren tagelang unterschiedliche Verdächtige gehandelt worden, darunter Mitglieder einer einflussreichen Familie auf Koh Tao, ein britischer Freund des ermordeten David Miller und am Ende dann die am 1. Oktober 2014 verhafteten Gastronomie-Helfer Lin und Phyo aus Myanmar.

Am Tatort waren kurz nach Auffinden der Leichen Hunderte von Schaulustigen herum getrampelt und hatten Erinnerungsfotos geschossen. Die schlampige Spurensicherung der Polizei und angeblich durch Folter erzwungene Geständnisse der Beschuldigten zogen viel Kritik nach sich, und sogar Thailands bekannteste Gerichtsmedizinerin, Dr. Rojanasunand Pornthip, sagte später vor dem Provinzgericht Koh Samui aus, sie habe selten eine so unprofessionelle und keinesfalls internationalen Standards entsprechende DNA-Untersuchung und Analyse gesehen wie in diesem Fall.

Dennoch verhängten die drei Richter des Verfahrens nach dreimonatiger Verhandlung am Weihnachtstag 2015 die Todesstrafe. Sie folgten ausschließlich der Argumentation der Staatsanwaltschaft und der Mitarbeiter des Polizeilichen Forensischen Institutes Bangkok, obwohl zwischenzeitlich auch internationale Gerichtsmediziner die DNA-Beweisführung als unzureichend und fehlerhaft bezeichnet hatten. Ein Berufungsgericht in Surattani bestätigte im März 2017 das Todesurteil.

Die Angeklagten Zaw Lin und Wai Phyo sitzen heute im Todestrakt des berüchtigten Bang Kwang Gefängnisses Bangkok ein, weltweit unter dem grausigen Namen ‚Bangkok Hilton‘ bekannt. Sie unterzeichneten vergangene Woche Vollmachten ihrer Verteidiger, die vor dem Supreme Court in Bangkok ihre letzte Chance suchen. Vor allem die Beweisführung mit angeblich im Mordopfer Hannah Witheridge gefundenen DNA-Spuren – die laut Anklage mit beiden Beschuldigten übereinstimmen sollen – sei nicht nachvollziehbar und für den Prozess ‚zurecht gemacht worden‘, sagt Hauptverteidiger Nakhon Chompuchat.

Kurioserweise hatte vor wenigen Wochen Thailands Polizeiführung von einem bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren im Doppelmordfall von Koh Tao gesprochen. Im Zuge neuer Ermittlungen wegen des Auffindens der Leiche der belgischen Touristin Elise Dallemagne (30) am 24. April dieses Jahres, laut Polizeiermittlern Selbstmord durch Erhängen an der Tanote Bay, laut der Mutter Michele van Egten Mord, waren die Behörden neuerlich unter weltweiten Druck geraten. Sieben mysteriöse Todesfälle binnen von zweieinhalb Jahren, listeten internationale Medien auf und einige schrieben von der ‚Todesinsel Koh Tao‘.

Die Polizeiführung Thailands schickte Anfang Juli eine Spezialermittlungseinheit der Crime Suppression Division nach Koh Tao und ließ den mysteriösen Todesfall der jungen Belgierin neu untersuchen. Bis heute liegt dazu kein Ergebnis vor. Bei einer Pressekonferenz auf Koh Tao hatte Thailands stellvertretender Polizeichef jedoch öffentlich gesagt, auch der Koh Tao Doppelmord sei längst abgehandelt und das Urteil rechtskräftig. Diese Behauptung damals war unwahr.

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Wolfgang Krichel 22.08.17 09:07
Stimmt das???????
Ich kann das Urteil überhaupt nicht nachvollziehen und die Prozeßführung erst recht nicht. Irgendetwas an dieser Sache stimmt nicht. Und ich denke wenn die Polizei Ihre Arbeit richtig macht findet Sie es auch heraus