Deutsche Behörden treiben nun Schweizer Bußgelder ein

Ein Sportwagen rast auf einer leeren Autobahn, der Nervenkitzel hoher Geschwindigkeit wird durch das fließende Landschaftsbild verstärkt. Foto generiert von OpenAI's DALL·E
Ein Sportwagen rast auf einer leeren Autobahn, der Nervenkitzel hoher Geschwindigkeit wird durch das fließende Landschaftsbild verstärkt. Foto generiert von OpenAI's DALL·E

BERN: Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt und ein Knöllchen bekommt, muss bald mit Post deutscher Behörden rechnen: Sie können künftig die Schweizer Buße eintreiben. Das kann teuer werden.

Wer in der Schweiz ein Knöllchen für zu schnelles Fahren oder Falschparken kassiert, dürfte demnächst in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Das macht der neue Polizeivertrag zwischen beiden Ländern möglich, der ein altes Abkommen von 1999 ablöst und am Mittwoch in Kraft getreten ist.

Er ermöglicht es jetzt auch, dass Beamtinnen und Beamte die Grenze zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben übertreten dürfen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird zudem durch die Errichtung von Verbindungsbüros, das Entsenden von Verbindungsbeamten und durch gemeinsame operative Dienststellen ausgebaut. Es geht um die Bekämpfung von Terrorismus, Gewaltextremismus, Menschenschmuggel oder Waffenhandel.

Bislang konnten sich deutsche Autofahrer den teils heftigen Bußgeldern in der Schweiz entziehen, solange sie nicht wieder dorthin reisten. Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU - wie der Schweiz oder Großbritannien - konnten in Deutschland nicht vollstreckt werden. Ungemach drohte nur bei einer erneuten Einreise: In der Schweiz mussten Verkehrssünder dann mit einem Strafbefehl rechnen.

Deutsche Behörden rechnen in diesem Jahr mit etwa 3000 Anträgen auf Eintreibung von Bußen aus der Schweiz. Der Deal gilt auch andersherum: Schweizer Autofahrer, die in Deutschland einen Strafzettel bekommen, müssen in ihrer Heimat zahlen.

Das Abkommen greift ab einer Buße von 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken (knapp 82 Euro). Die Summe ist in der Schweiz schnell erreicht: Schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kann mehr als 180 Euro kosten. Das Bußgeld bleibt nach Angaben des Schweizer Justiz- und Polizei-Departements bei der Behörde, die es einzieht - der Verwaltungsaufwand wäre zu groß, es in das Land des Verkehrsverstoßes zurückzuüberweisen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte in einer Mitteilung, die schon enge Zusammenarbeit der Polizeibehörden beider Länder werde nun auf eine moderne Grundlage gestellt. «Der neue Vertrag erweitert unseren Instrumentenkasten. Wir sorgen für effektivere Fahndungen nach Tatverdächtigen und für einen besseren Schutz von Zeugen und Tatopfern. So stärken wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.»

Der Schweizer Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD wies darauf hin, dass die grenzüberschreitende Kriminalität laufend zunehme. «Deshalb ist die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz essenziell.» Der Vertrag vereinfache zum Beispiel grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität.

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