Ihr Recht im Alltag
Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com (Tel.: 038-411.591).
|
Am 4. Mai 2007 lud die in Pattaya ansässige Kanzlei „Asia LawWorks“ zu ihrer ersten Garden Party. Aufgrund der beginnenden Regenzeit wurde die Garden Party in das Fusion-Restaurant „Flamboyant“ verlegt, welches ein von allen gefeiertes 5-Gänge-Menü servierte.
Die Managing Partner von „Asia LawWorks“ sind ständig bemüht, ihren Mandanten neben einer qualifizierten Rechtsberatung auch neue interessante Themen zu präsentieren. So wurde die Idee der Garden Party geboren, welche einerseits den Kontakt zu den Mandanten intensiviert und andererseits interessante Gastredner neue Aspekte in den Bereichen Recht, Steuern und Finanzen aufzeigen. Zu Beginn der in unregelmässigen Abständen stattfindenden Garden Partys konnten wir Herrn Roland Lamprecht, Relationship-Manager Asia Pacific der SEB Bank – Private Banking – gewinnen.
Nie zuvor gab es eine solche Flut an Informationen über Wirtschaft und Finanzen. Rund um die Uhr und weltweit. Doch das eröffnet neue Möglichkeiten. Wer besser informiert ist – und daraus die richtigen Schlüsse zieht - hat einen entscheidenden Vorsprung. Das Ziel der SEB ist es, die beste Grundlage für das Wachstum des Vermögens der Kunden zu schaffen. Aber das ist nur ein Teil des Gesamtbildes. Wer ein Vermögen zu verwalten hat, ist in bestimmten Themenbereichen fast immer auf kompetente Hilfe angewiesen: Steuern, Recht und Versicherungen, um nur einige zu nennen. Dazu kommt, dass sich diese Bereiche oft gegenseitig beeinflussen und es sehr darauf ankommt, jede Fragestellung in ihrem lokalen oder globalen Zusammenhang einordnen zu können. Diese Kompetenz bietet Schwedens grösste Privatbank in Singapur. Gerade Singapur wird von vermögenden Anlegern verstärkt als Ort für Wertpapierabwicklung nachgefragt. Der asiatische Stadtstaat verfügt über eines der strengsten Bankgeheimnisse weltweit und wird deshalb zunehmend als Parkplatz für grosse Vermögen genutzt.
Herr Lamprecht rundete den interaktiven Vortrag durch einen Überblick über die weiteren Dienstleistungen der SEB ab. Anhand der Reaktionen der anwesenden Mandanten ist das Interesse an solchen Themen sehr hoch. Wer sich für dieses Thema interessiert, der wende sich bitte an Herrn Roland Lamprecht – Roland.Lamprecht@sebprivatebanking.com.sg. Für Themenbereiche wie Condominiumerwerb durch eine Singapore Co., Ltd. oder die Steueroptimierung durch eine in Singapur eingetragene Firma wende man sich bitte an unsere Kanzlei unter talk2us@asialawworks.com für eine individuelle Beratung. Wenn Sie in Zukunft an den Asia Garden Parties teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, da die Teilnahme nur durch persönliche Einladung möglich ist.
Während in Pattaya zurzeit wieder die Misswahlen in vollem Gange sind, hat man im fernen Amerika bei der Vereinigung amerikanischer Strafverteidiger den jährlichen Preis für den kuriosesten Fall verliehen. Man kann viel über Amerika sagen, aber Humor scheinen sie dort zu haben.
Ein amerikanischer Rechtsanwalt in Charlotte hat sich eine Kiste mit 24 sehr seltenen und sehr teuren Zigarren gekauft und diese unter anderem gegen Feuerschaden versichern lassen. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten rauchte er alle Zigarren und forderte sodann die Versicherung auf (obwohl die erste Prämienzahlung noch gar nicht erbracht war), den entstandenen Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Reihe von kleinen Feuerschäden vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen, mit der einleuchtenden Begründung, dass die Zigarren bestimmungsgemäss ver(b)raucht wurden. Der Rechtsanwalt klagte .... und gewann. Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestehen. Folglich müsse die Versicherung bezahlen. Die Versicherung zahlte daraufhin 15.000 US$, da man ein langes und teures Berufungsverfahren vermeiden wollte. Und jetzt kommt’s: Nachdem der Anwalt den Scheck von der Versicherung eingelöst hatte, erhob die Versicherung Strafanzeige und er wurde wegen 24 Fällen von vorsätzlicher Brandstiftung verhaftet. Unter Bezugnahme auf seine Aussagen im Zivilverfahren wurde er zu 24 Monaten Gefängnis ohne Bewährung und einer Geldbusse von 24.000 US$ verurteilt.
In Kürze jährt sich nun der Erlass des Innenministeriums in Bezug auf die neuen Vorschriften bei Firmengründungen und die geplanten Änderungen des Foreign Business Act.
Mit Spannung haben wir die Sitzung des Parlaments Ende April abgewartet, welches sich mit den Änderungen des Foreign Business Acts beschäftigt. Doch nach nur 5-minütiger Diskussion wurde dieser Tagesordnungspunkt auf August vertagt. Im Moment weiss man nun nicht, wie es weiter geht, und die Spekulationen halten an. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es nicht zu einer Gesetzesänderung kommt. Zum einen hat Thailand zurzeit riesige Probleme mit den USA und dem geplanten Free Trade Agreement. Des weiteren machen die Lobbyisten der ausländischen Unternehmen ständig Druck, um die Gesetzesänderung zu verhindern. Am wichtigsten ist jedoch das Argument – und davor fürchten sich anscheinend auch die thailändischen Entscheidungsträger – dass von einer gesetzlich normierten Lizenzierungspflicht, bei Gesetzeserlass auch alle thailändischen Firmen mit ausländischer Beteiligung erfasst würden. Dies ist in einem modernen Geschäftsleben nicht haltbar und verstösst evident gegen geltende Vorschriften der Welthandelsorganisation. Man darf also gespannt sein, wie die nächste Diskussion im Parlament verlaufen wird. Die Investoren sollten sich jedoch nicht allzu viele Sorgen machen und ihre geplanten Vorhaben nach unserer Meinung so langsam auf den Weg bringen.
• • • Leser fragen, wir antworten
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen. Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das (Ein-)Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038-300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
|